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Linkliste UrheberInnenrecht

Page history last edited by Alexandra Bröckl 13 years, 9 months ago

Hier eine Linkliste zusammengestellt von Geli Kugler.

Bei Fragen zu dem Thema könnt ihr euch auch gerne direkt an sie wenden. Sie ist unter der mailadresse geli@freirad.at zu erreichen.

 

Und als kleine Ergänzung ein paar Dinge die ich mir notiert hatte:

Grundsätzlich ist die journalistische Sorgfalt einzuhalten d.h. ich muss mich an die Fakten halten. Ehrenbeleidigung, üble Nachrede, etc. sind nicht zulässig.

Bei einem Rechtsstreit haftet nach außen immer das jeweilige Medium - teilweise existieren dann innerhalb des Mediums Haftungsverträge.

Im journalistischen Bereich gibt es eine verdoppelte Situation: man ist gleichzeitig Urheber eines Textes und verwendet gleichzeitig (meistens) urheberrechtlich geschützes Material.

Prinzipiell empfiehlt es sich, Vereinbarungen über Verwertungs- und Nutzungsrechte möglichst genau und schriftlich fest zu halten.

Bei urheberrechtlichen Fragen (z.b. bei Musik, bildende Kunst, Literatur, Film, etc.) muss der Urheber selbst und im Fall auch die jeweilige Verwertungsgesellschaft ausgemacht werden. Falls der Urheber von einer Verwertungsgesellschaft vertreten ist, nützt auch eine persönliche Freigabe nichts, es muss immer die Verwertungsgesellschaft gefragt werden.

Grundsätzlich gilt: bei der Verwendung von evtl. urheberrechtlich geschützem Material dir Rechtslage mitdenken und auch ob der/diejenige wohl bis zur letzten Konsequenz auf seine Rechte pochen wird oder nicht.

Quellenverweise:

bei (literarischen) Textauszügen ist die Form eines Zitates zu verwenden. Immer die Quelle angeben!

Tonaufnahmen dürfen immer nur mit Einverständnis gemacht und verwendet werden, offen legen für wen, wo, was diese verwendet werden und worum es geht, erklären ob die Aufnahmen geschnitten werden oder nicht, eine schriftliche Zustimmungserklärung empfiehlt sich

Fotos: Urheber muss gefragt werden. Wenn die Fotos selber gemacht werden bin ich ja selber Urheber. Rechtlich gesehen muss ich Personen die auf dem Bild erkennbar dargestellt sind um Erlaubnis bitten (vor allem wenn es um Werbung geht oder jemand diffamierend dargestellt wird), jedoch ist das immer ein Streitfall.

Kunstwerken: recherchieren ob es geschützt ist bzw. von einer Verwertungsgesellschaft betreut aber jedenfalls den Künstler/die Galerie um Erlaubnis fragen

 

 

Medienrecht & UrheberInnenrecht Gesetzestexte:

www.internet4jurists.at/gesetze/

 

Ehrenkodex für die österreichische Presse:

www.voez.at/download.php?id=165

 

Creative Commons

http://creativecommons.org

http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/legalcode

 

 

Verwertungsgesellschaften:

 

AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der AutorInnen, KomponistInnen und MusikverlegerInnen): nimmt die kleinen musikalischen Rechte bei öffentlichen Darbietungen wahr. Die AKM ist als private Genossenschaft organisiert und gehört den AutorInnen, KomponistInnen und MusikverlegerInnen

www.akm.co.at

 

Austro-Mechana (Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer UrheberInnenrechte): vertritt die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung an musikalischen Werken von KomponistInnen, TextautorInnen und Musikverlagen

www.aume.at

 

LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten) verwaltet insbesondere die Leistungsschutzrechte der HerstellerInnen von Schallträgern und der daran mitwirkenden ausübenden KünstlerInnen, sowie Vergütungsansprüche

www.lsg.at

 

Literar-Mechana ist insbesondere für die mechanischen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an Sprachwerken sowie Vergütungsansprüche zuständig

www.literar.at

 

LVG (Literarische Verwertungsgesellschaft) nimmt insbesondere die („kleinen“) Vortrags- und Senderechte an Sprachwerken, sowie es sich nicht um mit Musik verbundene Texte handelt (insoweit ist die AKM zuständig), wahr. Ausgenommen ist der Vergütungsanspruch nach § 59a UrhG. Für diesen ist die Literar-Mechana zuständig

www.literar.at

 

Musikedition (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen aus Musikeditionen) nimmt gewisse Rechte an Werken der Tonkunst und an vertonten Texten war

www.universaledition.com

 

OESTIG (Österreichische Interpretengesellschaft) nimmt Leistungsschutzrechte ausübender KünstlerInnen wahr

www.oestig.at

 

VAM (Verwertungsgesellschaft für Audiovisuelle Medien): nimmt die Aufführungs-, Sende-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte der FilmherstellerInnen an Filmwerken und Laufbildern wahr

www2.vam.3dhd.at

 

VBK (Verwertungsgesellschaft bildender Künste) verwaltet insbesondere Leistungsschutzrechte der LichtbildherstellerInnen und Recht an Werken der bildenden Künste

www.vbk.at

 

VBT (Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton) ist auf die Rechtewahrnehmung von Videogrammen spezialisiert

www.ifpi.at

 

VDFS (Verwertungsgesellschaft Dachverband der Filmschaffenden Österreichs): nimmt die Rechte der Filmschaffenden (RegisseurInnen, Kameraleute, SchnittmeisterInnen, AusstatterInnen, teilweise auch der FilmschauspielerInnen) wahr

www.vdfs.at

 

VGR (Verwertungsgesellschaft Rundfunk) nimmt Rechte der RundfunkunternehmerInnen wahr

www.vg-rundfunk.at

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